Hygieneverordnung des Verbandes Schweizerischer Berufstätowierer (VST)

Die definitive Fassung der GAP-Richtlinie über Tattoo, Piercing, PMU und verwandte Praktiken als PDF-File. Gültig ab 20. Mai 2016.  

Die in dieser Hygieneverordnung aufgeführten Details gelten als ergänzend, für den Bereich des Tätowierens und unterstehen den Gemeinsamen Richtlinien (für eine gute Arbeitspraxis im Bereich Tattoo, permanent Make-up, Piercing und verwandte Praktiken) welche alle vorhergehenden Hygieneverordnungen ersetzen und für den VST verbindlich sind.

Ein Berufstätowierer muss die Gemeinsame Richtlinie (GR) sowie diese ergänzende Hygieneverordnung einhalten um in den Verband aufgenommen zu werden.

Die empfohlene Richtlinie zur Schutzmassnahme gegen Infektionen
im Umgang mit Körperflüssigkeiten sollten jeweils persönliche Schutzmassnahmen gegen Infektionen ergriffen werden. Die Hauptgefahr geht dabei von HIV- und HBV Viren aus, deren Infektionsmodus in etwa vergleichbar sind. Bei beiden Viren gibt es keine aerogene Übertragung, jedoch gelten Blut, Sekrete, Spermien und allenfalls Sputum «Speichel» als infektiös.

Im Tätowierstudio ist deshalb bei der täglichen Arbeit besondere Vorsicht angebracht, um eine Infektion zu vermeiden. Einer Kontamination mit gefährlichen Viren im normalen Arbeitsablauf kann in der Regel mit wenigen Vorsichtsmassnahmen vorgebeugt werden.

1.   Hautkontakt mit Blut und bluthaltigen Sekreten muss verhindert werden.

2.   Zu anderen Tätigkeiten sollten die Handschuhe ausgezogen oder gewechselt werden. Achten Sie darauf, dass dieselben Handschuhe nie zweimal getragen werden, da sonst die Gefahr einer Verschleppung oder Übertragung auf andere Personen und Gegenstände besteht.

3.  Beachten Sie die Wirksamkeit und das Spektrum bei Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Nur eine vorschriftsmässige, richtige und entsprechend häufige Anwendung garantieren deren Zielwirkung. Dies gilt für deren Einsatz bei Personen, Mobiliar sowie für Räume und Geräte z.B. Bedienungsschalter von Geräten, Instrumenten und Beleuchtungen etc.

4.  Gebrauchte Nadeln in sicheren Behältern aufbewahren. Bei der Entsorgung derselben sollte darauf geachtet werden, dass die gebrauchten Nadeln in einen gut verschliessbaren, dafür speziell geeigneten Entsorgungsbehälter verpackt werden.

5. Bei Arbeiten mit potentiell infektiösen Materialien sollten immer Einwegartikel verwendet werden, die nach Gebrauch entsorgt werden.

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Bemerkung
Seit Entdeckung des AIDS-Virus hat die Forschung grosse Fortschritte gemacht, weiss man heute doch schon fast alles über seinen Aufbau. Trotzdem, die Wissenschaft ist sich nach wie vor uneinig, wie lange und unter welchen Umständen die Viren ausserhalb des menschlichen Körpers überlebensfähig sind. Zudem ist noch kein Medikament zur Heilung oder eine Vorsorgeimpfung vorhanden. Deshalb sollten Sie alles unternehmen, um sich und andere zu schützen. Sollten Sie also irgendwelche Rückstände von Blut oder anderen infektiösen Stoffen auf Möbel, Geräten, Boden etc. feststellen, so sollten Sie diese umgehend mit Handschuhen, Einwegpapier und Desinfektionsmitteln entfernen.

Prophylaktische Anwendung von Desinfektionspräparaten gibt Sicherheit!

Wenn Sie noch irgendwelche Fragen zum Thema AIDS haben, wenden Sie sich an die kantonale Erziehungs- und Gesundheitsdirektion. Diese kann bei Unklarheiten sicher weiterhelfen, oder gibt Ihnen die Adresse einer entsprechenden Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Bei folgenden Personen sollte man das Tätowieren unterlassen:

1.  Bei Personen, deren allgemeiner Zustand, Herzkreislauf, bedenklich ist.

2.  Sämtliche Personen, die unter jeglicher Art von Drogeneinfluss stehen.

3.  Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es sei denn, sie hinterlegen eine schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (die Aufbewahrung derselben ist zu empfehlen).

4.  Sämtliche, welche Anzeichen einer übertragbaren Krankheit aufweisen wie: Grippe, Tuberkulose, Krätze, Syphilis, Tripper, Pocken, Masern, Röteln etc. Bei eventuellen Zweifeln ist es zu empehlen, von dieser Person ein ärztliches Attest zu verlangen um eine Ansteckungsmöglichkeit zu vermeiden.

5.  Frauen, welche in Erwartung (schwanger) sind oder stillen.

Ergänzend zu den Gemeinsamen Richtlinien Art. III Abs. 1i, 1j

1.  Das Auftragen der Vaseline erfolgt mit einer Gaze, Einwegzungenspachtel oder mit Einweggummihandschuhen (niemals mit blossen Fingern).

2.  Für jeden Kunden müssen neue Farbtöpfchen verwendet werden. Gebrauchte Farbtöpfchen mit Farbresten müssen entsorgt werden.

3.  Die frische Tätowierung mit einem antiseptischen Mittel waschen und mit einer desinfizierenden und vitalisierenden Salbe aus der Tube behandeln. Danach kann man die Tätowierung mit einer luftdurchlässigen Gaze abdecken.

4.  Es dürfen auf keinen Fall Antibiotika sowie cortisonhaltige Produkte zur Pflege abgegeben, oder nach dem Tätowieren aufgetragen werden.