Der Verband kennt folgende Aktivmitgliedschaften:

Aktivmitglied: Tätowierer ohne Betrieb
Mitgliedsbeitrag CHF 250.- (ohne Betriebsrechtsschutzversicherung)
(Freelancer, selbständig auf Provisionsbasis oder in einem Betrieb angestellt)

Aktivmitglied: Tätowierer mit einem oder mehreren Betrieben Mitgliedsbeitrag CHF 450.- (inkl. Betriebsrechtsschutzversicherung)
(als Betrieb gelten auch zu Hause eingerichtete Studios die den Richtlinien entsprechen)  

Aktivmitglied: Betriebsinhaber die selber nicht tätowieren
Mitgliedsbeitrag CHF 300.- (Plus pro Angestellten 250.- für Betriebsrechtsschutzversicherung)
(Betriebsinhaber die einen oder mehrere Betriebe besitzen, selber aber nicht tätowieren)

Aktivmitglied: Vorstand Mitgliedsbeitrag
Mitgliedsbeitrag CHF 150.- (ohne Betriebsrechtsschutzversicherung)
(Personen die keinen direkten Bezug zum Tätowieren haben, jedoch von der GV speziell in den Vorstand gewählt werden)

Einmalige Aufnahmegebühr von SFR 500.- für eine Aktivmitgliedschaft

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Anmeldeformular: PDF 

Ehrenmitglieder:
Mitgliedsbeitrag CHF 0.- (ohne Betriebsrechtschutzversicherung)
(Müssen von einem Verbandsmitglied vorgeschlagen werden und auch bereit sein, die Ehrenmitgliedschaft anzunehmen)

Der Verband kennt folgende nicht Aktivmitgliedschaften: (diese haben kein Stimmrecht an der GV)

Mitgliedschaftsanwärter: Tätowierer
Mitgliedsbeitrag CHF 150.- (Ohne Betriebsrechtschutzversicherung)
(Anwärter Mitglied kann jeder werden, ob als selbständig Erwerbender Tätowierer gemeldet oder nicht. Auch Personen, welche nur im Nebenerwerb tätowieren und noch nicht alle Anforderungen für eine der Aktivmitgliedschaften erfüllen. Er muss jedoch bei den kantonalen Behörden als Tätowierer gemeldet sein. Die Anwartschaft ist auf 3 Jahre beschränkt, danach sollten die Voraussetzungen für eine der Aktivmitgliedschaften erfüllt sein).

Passivmitglied: Mitgliedsbeitrag
Mitgliedsbeitrag CHF 100.- (ohne Betriebsrechtsschutzversicherung)
(Passivmitglied kann jeder werden, der nachweislich ein Interesse am Berufsstand Tätowierer hat und die Tätigkeit des VST unterstützen möchte.)


Generell gelten folgende Voraussetzungen für Aufnahmen einer der Aktivmitgliedsarten:

  • Es muss die Mindestanforderung der Arbeitsqualität erfüllt sein und ein Zertifikat des VST..Hygienekurses mit berufsspezifischer Erste ..Hilfe nach 2006 vorgewiesen werden. (Ausnahmeregelung..bei Mitgliedsanwärter)

  • Bei den kantonalen Behörden gemeldet sein.

  • Es muss eine jährliche Hygienekontrolle durch eine unabhängige Kontrollinstanz, die von den Fachverbänden anerkannt ist, durchgeführt werden. Deren Bestätigung der bestandenen Kontrolle, muss bezeugen, dass die Hygieneanforderungen der Richtlinien* erfüllt wurden. (Gilt nur für Betriebsinhaber)

*Richtlinie für eine gute Arbeitspraxis im Bereich Tattoo, permanent Make-up, Piercing und verwandte Praktiken (welche vom Bundesamt für Gesundheit BAG empfohlen wird)

Die Betriebsrechtsschutzversicherung welche für ganz Europa das Vertragsrecht mit einschliesst, ist bei Aktivmitglieder Tätowierer mit einem oder mehreren Betrieben automatisch inklusive! Bei Betriebsinhabern wird diese Versicherung über die Anzahl der Beschäftigten berechnet. Zurzeit liegt die Berechnungsgrundlage bei CHF 250.- pro zu versichernden Person.

Details zu den Mitgliedschaftsarten sind in den Statuten unter Anhang 1 einsehbar!