EU Norm
Seit April 2014 ist die EU am Erarbeiten einer neuen EU-Norm für Tätowierer und PMU. Der VST vertritt in dieser Kommission die Schweiz. Diese EU-Norm umfasst alle wesentlichen Aspekte rund um das Tätowieren und ist in etwa mit der „Richtlinie einer Guten Arbeitspraxis“ von der Schweiz vergleichbar, welche vom BAG/BLV zur Anwendung empfohlen wird. Es ist anzunehmen, dass die Schweiz diese EU-Norm mit grosser Wahrscheinlichkeit übernehmen wird, wenn diese ca. 2019 in Kraft tritt.